Wer hilft wie?

Unabhängige Pflegeberatung und Pflegestützpunkt: Wo liegen die Unterschiede und vor allem, wo bekommen Sie welche Unterstützung? Ich bin Siegfried Janser und als unabhängiger Pflegeberater in Reutlingen, sowie in ganz Baden-Württemberg tätig. In diesem Artikel möchte ich Sie über diese beiden Fragen aufklären. Außerdem lesen Sie, wie Sie von Ihrem Recht auf Pflegeberatung optimal profitieren und warum diese für Sie als Versicherte völlig kostenlos ist.

Pflegeberatung


Was ist eine unabhängige Pflegeberatung und wo liegen die Unterschiede zum Pflegestützpunkt?

Aus meiner Erfahrung als unabhängiger Pflegeberater weiß ich: Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, sind Angehörige zunächst häufig ratlos. Wer kann die Pflege übernehmen? Wo können wir uns Unterstützung holen? Und können wir unser Familienmitglied überhaupt zu Hause pflegen?

Um auf diese Fragen kompetente Antworten zu erhalten, haben Sie das Recht auf eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung. Und zwar bereits ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für Leistungen der Pflegeversicherung. Auf dieses Recht werden Sie im Regelfall innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durch die Pflegekasse hingewiesen. 

 Ihr Recht auf umfassende Pflegeberatung und Hilfe zu Fragen rund um die Pflege können Sie an verschiedenen Anlaufstellen in Anspruch nehmen.

Diese sind: 

Pflegeberatungsstellen nach § 37 SGB XI

  • Pflegestützpunkte
  • Pflegedienste
  • der Sozialdienst im Krankenhaus
  • unabhängige Pflegeberatungsstellen nach § 37 SGB XI (zu denen ich als unabhängiger Pflegeberater für Reutlingen und ganz Baden-Württemberg gehöre)

 Wo das Aufgabengebiet der einzelnen Anlaufstellen liegt und welche Unterstützung Sie wo bekommen, erfahren Sie im Anschluss.

Was macht ein Pflegestützpunkt?

Pflegestützpunkte haben die Hauptaufgabe, Angehörige von Pflegebedürftigen zu allen Fragen rund um die Pflege zu informieren und zu beraten. In Deutschland werden Pflegestützpunkte auf Länderebene organisiert. Das erleichtert die Bereitstellung einer Beratung in Wohnortnähe. In Baden-Württemberg verfügen beispielsweise alle Stadt- und Landkreise über regionale Pflegestützpunkte, die Sie für eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen können.

Bei einer Beratung im Pflegestützpunkt geht es um folgende Aspekte:

 Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs

  • Erstellung eines Versorgungsplans nach § 7a SGB
  • Beratung zu Leistungsansprüchen 
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
  • Informationen über Entlastungs- und Schulungsangebote, sowie andere Leistungen für pflegende Angehörige

Übrigens: Als anerkannter, unabhängiger Pflegeberater bin ich ebenfalls berechtigt, diese (und weitere!) Leistungen durchzuführen (für Sie als Versicherte/r völlig kostenlos). 

 Falls Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie gerne meine kostenlose Erstberatung unter 07121 / 49 35 801 in Anspruch!

Führen auch Pflegedienste eine Pflegeberatung durch?

Ambulante Pflegedienste sind in erster Linie dazu da, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durch die Bereitstellung verschiedener Leistungen bei der alltäglichen Pflege zu Hause zu unterstützen. Für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 werden die Kosten der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes von der Pflegekasse bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze übernommen.

 Wenn Sie sich allerdings entscheiden, keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI Absatz 3 durchführen zu lassen. Wie häufig diese Beratungen stattfinden müssen, ist dabei an den jeweiligen Pflegegrad geknüpft. Hat Ihr/e Angehörige/r einen Pflegegrad von 2 oder 3, genügt ein Beratungseinsatz pro Halbjahr. Bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 muss die Beratung einmal im Vierteljahr durchgeführt werden.

 Gut zu wissen: Sie müssen diese Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI Absatz 3 nicht von einem Pflegedienst durchführen lassen. Beratungseinsätze sind zeitaufwendig und werden daher von Pflegediensten ohnehin oft ungern übernommen. Sie dürfen selbst entscheiden, wer die Beratungseinsätze ausführen soll  — die für Sie als Versicherte/r übrigens völlig kostenlos sind. 

 Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 SGB XI bin ich zur Durchführung dieser Beratungsbesuche berechtigt. Kontaktieren Sie mich noch heute unverbindlich unter 07121 / 49 35 801, wenn Sie dazu Fragen haben!

Wie hilft der Sozialdienst des Krankenhauses bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit?

In manchen Fällen muss es mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit besonders schnell gehen. Zum Beispiel dann, wenn ein/e Angehörige/r durch einen Schlaganfall oder ein anderes plötzliches Ereignis dauerhaft auf Hilfe von außen angewiesen sein wird. Dafür ist in Reha-Kliniken und Krankenhäusern der Sozialdienst zuständig.

Die Mitarbeiter des Sozialdienstes helfen Ihnen bei der Klärung von Fragen zum Thema Pflegegrad und informieren über notwendige Voraussetzungen für eine gute Betreuung. Außerdem können Sie über den Sozialdienst im Krankenhaus eine vorläufige Beurteilung des Pflegegrades im Rahmen einer Eileinstufung veranlassen. 

Wie unabhängige Beratungsstellen nach § 37 SGB XI Sie unterstützen können!

In Baden-Württemberg und im Raum Reutlingen gehöre ich zu den wenigen unabhängigen Pflegeberatungsstellen, die nach § 37 SGB XI anerkannt sind und Ihnen eine individuell auf Ihre Situation zugeschnittene Unterstützung bieten können.

 Ich kann Ihnen dabei in drei Leistungsbereichen kompetent zur Seite stehen: 

Durchführung von Beratungseinsätzen. Wie oben bereits angesprochen, sind Sie als pflegender Angehöriger verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI Absatz 3 von einem Dienstleister Ihrer Wahl durchführen zu lassen, wenn Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird das Pflegegeld im Folgemonat um 50 % gekürzt. Diesen Betrag bekommen Sie allerdings zurückerstattet, sobald der Beratungsnachweis erfolgt. 

 Pflegeberatungsbesuche sind für Sie unabhängig davon, von wem Sie diese ausführen lassen, völlig kostenlos. Entscheiden Sie sich deshalb für einen Berater, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen. Als unabhängiger Pflegeberater stehe ich auf Ihrer Seite. 

 Individuelle Schulung zu pflegerelevanten Themen. Im Rahmen des § 45 SGB XI bin ich berechtigt, Angehörige zu Themen, die für die häusliche Pflege wichtig sind, zu schulen. Dazu gehören sowohl pflegerische Fragestellungen, als auch Auskünfte und Beratungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung im Allgemeinen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung durchführe!

Pflegeberatung im Rahmen des § 7a SGB XI. Als pflegende/r Angehörige/r haben Sie ein Recht auf Pflegeberatung. Gerade, wenn die Situation noch neu für Sie ist, stehen Sie vor vielen Fragen. In meiner Rolle als anerkannter, unabhängiger Pflegeberater unterstütze ich Sie bei der Beantragung und Inanspruchnahme der Ihnen zustehenden Leistungen und Hilfsangebote. Das Ziel der Pflegeberatung ist die Erstellung eines sogenannten Versorgungsplans, der individuell auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Er beinhaltet im Rahmen der Sicherstellung der Pflegesituation eine systematische Erfassung aller Leistungen, die der/die Pflegebedürftige, sowie Sie als Angehörige/r benötigen.   

Zusätzlich zu den erwähnten Leistungen werde ich auf Wunsch vom Moment des Pflegegeld-Antrags bis zur Zahlung des Pflegegeldes tätig (wobei ich, wenn gewünscht, auch bei der MDK-Begutachtung anwesend bin). Auch bei Widersprüchen bin ich berechtigt, ein pflegefachliche Stellungnahme oder ein Pflegegutachten zu erstellen. Dies sind jedoch Selbstzahlerleistungen.

 Sie sehen: Eine anerkannte, unabhängige Beratungsstelle leistet weit mehr, als die anderen Anlaufstellen. Das liegt daran, dass diese jeweils nur Teilbereiche abdecken dürfen, während eine unabhängige Pflegeberatung nach § 37 SGB XI in allen genannten Bereichen tätig werden darf.

 Suchen Sie nach einer unabhängigen und kompetenten Unterstützung zu Pflegefragen? Kontaktieren Sie mich unverbindlich unter 07121 / 49 35 801. 

 Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch!

Unabhängige Pflegeberatung für Familien mit autistischen Kindern und Kindern mit ADHS/ADS in Reutlingen & Baden-Württemberg

Die Diagnosen Autismus, sowie ADHS/ADS sind längst keine Einzelfälle mehr. Und doch fühlen sich viele Eltern im Hinblick auf eine kompetente Beratung für § 37 oft allein gelassen. Über die Jahre durfte ich viele Familien begleiten, deren Kinder mit der Diagnose ADHS/ADS oder einer Form des Autismus konfrontiert wurden.

 Dabei habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass im Allgemeinen weder Pflegestützpunkte, noch Pflegedienste auf die Fragestellungen und Bedürfnisse dieser Familien adäquat vorbereitet sind. 

 Vor allem diese Familien benötigen jedoch dringend Unterstützung und Hilfestellung. Es stellen sich Fragen wie: Welchen Pflegegrad bekommt ein Kind mit ADHS in der Regel? Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, der Pflegegrad wurde zu niedrig eingestuft? Was muss ich beim Gutachten durch den Medizinischen Dienst beachten? 

 Ich kenne die Schwierigkeiten und Hürden, sowie die belastenden Momente, die die Diagnose Autismus oder ADHS/ADS in vielen Familien auslöst. Als anerkannte Pflegeberatungsstelle nach § 37 SGB XI unterstütze ich Sie in Reutlingen und ganz Baden-Württemberg kompetent und unabhängig bei allen pflegefachlichen Fragestellungen. 

Kontaktieren Sie mich unverbindlich unter 07121 / 49 35 801 für eine kostenlose Erstberatung!

Fazit: Es lohnt sich, eine unabhängige Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen!

In diesem Artikel bin ich darauf eingegangen, welche Formen der Pflegeberatung es gibt und welche anerkannten Stellen zur Durchführung dieser berechtigt sind. Neben Pflegediensten und dem Sozialdienst in Krankenhaus und Reha-Klinik sind vor allem Pflegestützpunkte und die unabhängige Pflegeberatung wichtige Ansprechpartner für pflegende Angehörige. 

Welche Vorteile eine unabhängige Pflegeberatung nach § 37 SGB XI bietet, liegt dabei klar auf der Hand. Sowohl die für selbst-pflegende Angehörige verpflichtenden Beratungseinsätze, als auch inhaltliche Schulungen zu Themen rund um die Pflege, sowie eine umfassende Beratung zu Hilfsangeboten und Leistungsansprüchen können von einer unabhängigen Pflegeberatung kompetent und fair durchgeführt werden. 

Sie benötigen Unterstützung und/oder Beratung zu pflegefachlichen Fragestellungen? Kontaktieren Sie mich kostenlos und unverbindlich unter 07121 / 49 35 801!