Leistungen

Anspruch auf individuelle Pflegeberatung

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflege-bedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken.

Pflegegeldhilfe Janser begleitet Sie von der Antragstellung bis zur Zahlung des Pflegegeldes und berät Sie zu Ihren Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit sowie Ihren Ansprüchen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung umfassend, verständlich und neutral.

Finanzielle Sicherheit

Ein selbstbestimmtes Leben trotz Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu führen, ist der Wunsch der meisten Menschen. Die Pflegegeldhilfe Janser will Ihnen dabei helfen, durch umfassende Informationen und eine individuelle, unabhängige Beratung dies möglichst lange zu erhalten.

Denn zur Sicherstellung Ihres Alltags, egal ob Hauswirtschaft, Pflege oder Betreuung, sind finanzielle Mittel notwendig. Durch den für Sie richtigen Pflegegrad stellt Ihnen Ihre Pflegekasse diese finanziellen Mittel zur Verfügung.

Vielen Betroffen ist nicht bewusst, wie viele Möglichkeiten es neben dem Pflegegeld noch gibt. Auch zur Entlastung pflegender Angehöriger hält die Pflegekasse einiges vor.

Sprechen Sie mich an.

Für Pflegebedürftige Menschen, die Hilfe beim Antrag auf Leistungen der Pflegekasse benötigen biete ich folgende Leistungen an:

  • Ermittlung des Pflegegrades und die Begleitung vom Antrag bis zur Zahlung des Pflegegeldes bei Erst- und Höherstufungsanträgen
  • Anwesenheit bei der Begutachtung durch den MDK oder MedicProof
  • Auswertung des Pflegegutachtens
  • Schriftliche Erstellung von Widerspruchsbegründungen
  • Begleitung bei der Widerspruchsbegutachtung

Die Kosten für die o.g. Leistungen trägt der Hilfesuchende selbst. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass ich keine Rechtsberatung mache.

 

Für Versicherte aller Pflegekassen biete ich folgende Leistungen an:

  • Beratungen im Rahmen von individuellen Schulungen nach § 45 SGB XI zu allen Leistungen der Pflegeversicherung
  • Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI, die bei dem Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei dem Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verbindlich für die Pflegekassen durchgeführt werden müssen.
  • Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI, wenn es um die Optimierung der Finanzierung von Pflegeleistungen und Anbietern geht.
  • Beratung zur Abrechnungspraxis mit Pflegediensten
  • Begleitung bei Antragsstellungen von Leistungen der Pflegeversicherung wie z.B. der Erfassung des Pflegebedarfs, dem Antrag auf Pflegegeld, Verhinderungspflege oder die Bewilligung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Vermittlung von geeigneten Anbietern in der häuslichen 24Std. Betreuung
  • Einschätzung des Hilfsmittelbedarfes für Pflegehilfsmittel.

Die Kosten werden i.d. Regel von der jeweiligen Pflegekasse des Versicherten oder der Pflegekasse des pflegenden Angehörigen vollständig übernommen.

 

Für Betreuungs- und Sozialgerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte, Sozialämter und auch Privatpersonen biete ich als Sachverständiger für Pflege, Pflegeleistungen und Pflegeleistungsabrechnung folgende Leistungen an:

  • Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Ermittlung des Pflegegrades nach § 18 SGB XI.
  • Erstellung von pflegefachlichen Stellungnahmen zur Widerspruchsbegründung
  • Fachliche Stellungnahmen zu sozialmedizinischen und pflegerischen Fragestellungen.
  • Beurteilung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Pflegeheimen als Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelder Weg.

Die Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen gemäß dem jeweils aktuellen Stand je Stunde zzgl. MwSt. oder im Rahmen von Privataufträgen vergleichbaren Pauschalen.