Pflegefachliche Beratung bei verhaltensauffälligen Kindern

Pflegefachliche Beratung bei verhaltensauffälligen Kindern

Auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung sein und damit die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Bei Kindern, vor allem im Kleinkindalter, besteht die Herausforderung bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, dass diese einen natürlichen Pflegebedarf haben. Hier ist der Pflegebedarf entscheidend, der über das normale Maß hinausgeht.

Als Grundsatz ist festzuhalten, dass die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen wie die Begutachtungen bei Erwachsenen vorgenommen wird. Jedoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen der Kinder- und Erwachsenenbewertung: bei Kindern und Jugendlichen müssen die Abweichungen von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kinder zugrunde gelegt werden.

Verhaltensauffälligkeiten bei Kinder und Jugendlichen mit einer Autismus-Spektrum-Störung und/oder einer ADHS/ADS.

Das Thema „Autismus und ADHS/ADS“ hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erlangt. Das Wissen um diese besonderen Störungsbilder hinkt jedoch seinem Bekanntheitsgrad deutlich hinterher. Vor allem in dem Bereich der Pflegeversicherung herrscht nach wie vor eine große Verunsicherung darüber. Der Weg zum Antrag auf Pflegegeld muss gut vorbereitet sein.

Nicht selten entscheidet das Wissen um die Voraussetzungen bei der sog. Pflegebegutachtung über einen höheren Pflegegrad. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung, die dem Betroffenen zustehen, werden oftmals nur auf das Pflegegeld reduziert.  Dabei bietet gerade die Pflegeversicherung mit ihren vielfachen Finanzierungs- und Entlastungsangeboten eine Menge Potential, den Aufbau geeigneter Förder- und Betreuungsformen in der Unterstützung für autistische Menschen und der Entlastung der Angehörigen in Angriff zu nehmen.

Die Beratung zum Antrag auf Pflegegeld und die damit verbunden anschließende Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung sind nur zwei Bausteine auf diesem Weg. Im Rahmen meiner Beratungen „schule“ ich pflegende Angehörige zu allen pflegerelevanten Themen rund um die Besonderheiten dieser Personengruppe.

Die Kosten für diese individuellen Schulungen übernimmt i.d.R. die Pflegekasse.