Pflegegutachten

Pflegegutachten

Über die Zertifizierung zum Sachverständigen für Pflege, Pflegeleistungen und Pflegeleistungsabrechnung nach ISO/IEC 17024 erfülle ich weltweit anerkannte und vergleichbare Anforderungen an Sachverständige.

Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 muss ich als zertifizierter Sachverständigen mein Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

 

Drei Themen, ein Sachverständiger

 

Als Sachverständiger für Pflege oder Pflegesachverständiger wie viele auch sagen, beurteile ich den Pflegebedarf gemäß den aktuell geltenden „Begutachtungsrichtlinien“. Ich erhebe den Pflegebedarf und halte ihn in einem sog. Pflegegutachten fest. Dieses Pflegegutachten kann zu einer Widerspruchbegründung genauso wichtig sein wie für ein durch das Sozialgericht zu Klärung des Pflegebedarf in Auftrag gegebenes Gutachten. Aber auch für Versicherungsträger, Anwälte oder Sozialämter ist ein solches Gutachten eine gute und wichtige Entscheidungsgrundlage.

Als Sachverständiger für Pflegeleistungen kenne ich mich mit allen Leistungen der Pflegeversicherung und deren angrenzenden Gebiete bestens aus und kann auch hier Beratungen und Stellungnahmen auf hohem fachlichem Niveau geben.

Als Sachverständiger für Pflegeleistungsabrechnung bin ich in der Lage, die komplexen Inhalte der Abrechnungspraktiken der Pflegeeinrichtungen zu analysieren und fachlich neutral neu zu bewerten.