Pflegestützpunkt Tübingen

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken.

Was viele Versicherte einer Pflegekasse nicht wissen ist, dass der Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung sich nicht zwingend auf die Leistungen der Pflegestützpunkte beziehen muss und dass die Kosten hierfür auch bei einer unabhängigen Pflegeberatung in Reutlingen von den Pflegekassen übernommen werden können.

Wenn es um die persönliche Begleitung vom Antrag bis zur Zahlung des Pflegegeldes geht, wenn Widersprüche und Leistungsansprüche gegen die Pflegekassen durchgesetzt werden müssen sind den Pflegestützpunkten klare Grenzen gesetzt. Bei einem unabhängigen Pflegeberater der Pflegegeldhilfe Janser sind sie dann in den richtigen Händen. Dies gilt für pflegebedürftige Senioren und Kindern gleichermaß.

Gerade in der Pflegeberatung von Familien mit verhaltensauffälligen Kindern die von einer Autismus Spektrum Störung und/oder einer ADHS betroffen sind kann es notwendig sein eine dafür speziell ausgerichtet Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Der sachkundige Pflegeberater der Pflegegeldhilfe Janser begleitet seit vielen Jahren im Landkreis Tübingen solche Familien und setzt erfolgreich ihren Leistungsanspruch bei den Pflegekassen durch.

Trotzdem empfehle ich die Kollegen von den Pflegestützpunkten gerne weiter, weil sie die regionalen Gegebenheiten der Leistungserbringer bestens kennen. Wenn sie also auf der Suche nach einer passen Einrichtung für einen pflegenden Angehörigen sind, wende sie sich bitte an den zuständigen Pflegestützpunkt in Tübingen.

Aufgabe der Pflegestützpunkte in der Stadt und im Landkreis Tübingen ist es, die Auskunfts- und Beratungsangebote der verschiedenen Sozialleistungsträger rund um die Pflege zu verbessern und. die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote sowie die sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu koordinieren.