Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit einem ab dem Pflegegrad 2 pflegen und folgende Vorraussetzungen erfäüllen haben Sie Anspruch auf Zuzahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Pflegekasse des Pflöegebedürftigen.
Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen. Wenn Sie als Pflegeperson im Pflegegutachten eingetragen sind, dann erhalten Sie i.d.R. automatisch von der Pflegekasse ein Antragsfomular.
Ich werde immer wiedewr gefragt ob sich das überhaupt lohnt. Aber sehen Sie selbst und entnehmen Sie die Beitrtägshöhe der beigefügten Tabelle.