Wenn es um um sog. „wohnumfeldverssernde Maßnahmen“ geht denken die meisten pflegebedürftigen Menschen zuerst an Treppenlift, Badumbau mit begehbarer Dusche oder Haltegriffe. Auch die Gestaltung von barierefreien Zugängen fallen darunter.
Was vielen auch nicht bewußt ist, dass die Umzugskosten in eine Wohnung, in der sich die Pflegesituation erleichternd auswirkt darunter fällt. Dies ist z.B. der Fall wenn sie über zwei Stockwerke wohnen und nun in eine Wohnung ziehen in der alle pflegerelvanten Räume auf einer Ebene sind. Aber auch der Umzug in eine Wohnung mit Fahrstuhl kann eine Erleichterung darstellen wenn das Treppenhaus nicht mehr bewältigt werden kann.
Ihnen stehen bis zu 4000,- € pro Maßnahme zur Verfügung und das schon ab dem Pflegegrad 1. Es genügt, mit einem Kostenvoranschlag der Umzugsfirma bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Zuschuss im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme einzureichen. Aber bitte schriftlich einreichen, da die meisten Sachbearbeiter der Pflegekassen dies bei telefonischen Anfragen erst einmal verneinen.