Trauriger Alltag für die meisten Versicherten der Pflegekassen, die gegen den Einstufungsbescheid Widerspruch eingelegt haben, weil der Pflegebedarf nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Trotz begründetem Widerspruch, dass einzelnen Punkte nicht richtig bewertet wurden, stellt der Gutachter in den der Widerspruchsbegutachtung meistens nur eine Verschlechterung im Zeitraum zwischen dem Erstgutachten und der Widerspruchsbegutachtung fest.

Das kann vielerlei Gründe haben:

Die Pflegekasse spart die Nachzahlung der Differenz der vergangen Monate

Der MDK Gutachter schützt seinen Kollegen und bstättigt damit das Vorgutachten auf Richtigkeit.

Statistisch gesehen werden dann nicht so viele Widersprüche als gerechtfertigt erfasst.

Die Pflegekasse muss nicht für die Anwaltskosten aufkommen, was sie tun muss wenn ein Widerspruch erfolgreich war.

Egal was die Motiavation des MDK auch ist, es hat Methode und die Versicherten geben sich meist mit dem Ergebnis zu frieden.

Korrekt ist diese Vorgehensweise nicht. Der Gutachter hat die Aufgabe den Pflegebedarf im Rahmen eines Widerspruchsverfahren auch rückwirkend zu beurteilen!

Bei einer Widerspruchsbegutachtung sollten sie sehr genau auf die Eingangsformulierung des Gutachters achten. Auf die Frage, ob sich der Zusatnd verschlechert hat sollten Sie mit einem klaren NEIN antworten und dann noch hinterherschieben, mir geht es ganauso schlecht wie beim letzten mal.