Ja, in Pfullingen bietet Pflegegeldhilfe Janser Pflegeberatung für Menschen an, die Unterstützung und Informationen rund um das Thema Pflege benötigen. Die Pflegeberatung Janser ist eine wichtige Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen, ihre Angehörigen und alle, die sich mit dem Thema Pflege auseinandersetzen müssen . Die Pflegeberatung umfasst verschiedene Themenbereiche wie zum Beispiel Informationen über die verschiedenen Pflegeleistungen, Pflegegrade, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, ambulante und stationäre Pflegeangebote, Hilfsmittel oder auch Fragen zur rechtlichen und bürokratischen Seite der Pflege. Um Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, können Sie sich direkt an die Pflegegeldhilfe Janser wenden in Reutlingen wenden. Dort wird Ihnen ein persönlicher Beratungstermin angeboten, bei dem Sie Ihre individuellen Fragen und Anliegen besprechen können. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unterstützen Sie dabei, passende Lösungen und Unterstützungsangebote zu finden, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden. Es ist empfehlenswert, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass die entsprechende Pflegeberaterin oder der Pflegeberater für Sie Zeit hat und sich ausreichend Zeit für Ihre Beratung nehmen kann.
Was ist ein Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege?
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI findet bei Ihnen zu Hause statt. Der Pflegeberater von der Pflegegeldhilfe Janser kann sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und kann damit auch viel besser und zielgerichteter beraten.
Die Pflegegeldhilfe Janser möchten die in RPfullingen lebenden pflegenden Angehörigen daran erinnern, dass gemäß Paragraf 37,3 SGB XI ein halbjährliches/vierteljährliches Pflegeberatungsgespräch stattfinden muss.
Bei Pflegegrad 2 & 3 wäre es das Beratungsgespräch für das erste Halbjahr
Bei Pflegegrad 3 & 4 wäre es das Beratungsgespräch für das zweite Quartal
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Nachweis gegenüber der Kasse erbracht wurde, können Ihnen die Leistungen gekürzt oder komplett gestrichen werden. Bitte denken Sie deshalb daran einen Beratungstermin mit der Pflegegeldhilfe Janser zu vereinbaren.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen solchen Beratungsbesuch abrufen, wenn Sie dies wünschen.
Für Pflegegrad 2-5 handelt es sich um einen Pflichttermin. Falls Sie zusätzliche Fragen oder Interesse daran haben, dass Pflegeberatungsgespräch digital per Videosprechstunde abzuhalten (jede zweite Beratung darf digital erfolgen), stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Pflegegeldhilfe Janser