Pflegefachliche Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren

Siegfried Janser
Sachverständiger für Pflege, Pflegeleistungen und Pflegeleistungsabrechnung

Als Pflegesachverständiger erstelle ich im Auftrag von Sozialgerichten unabhängige und nachvollziehbar begründete Sachverständigengutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zum Umfang des bestehenden Hilfebedarfs.

Im Mittelpunkt meiner gutachterlichen Tätigkeit steht die Frage, in welchem Umfang die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen aufgrund gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen eingeschränkt sind und wie diese Einschränkungen nach den geltenden Begutachtungsrichtlinien der sozialen Pflegeversicherung zu bewerten sind.

Dabei verbinde ich langjährige praktische Erfahrung in der Pflege mit pflegefachlicher Begutachtungskompetenz und fundierten Kenntnissen des Pflegeversicherungsrechts.

Gutachten in Verfahren zur Feststellung des Pflegegrades

Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind sozialgerichtliche Verfahren, in denen die Einstufung in einen Pflegegrad streitig ist.

Gegenstand der Begutachtung ist insbesondere die Frage, ob der tatsächliche Hilfebedarf der versicherten Person in den vorausgegangenen Begutachtungen vollständig und fachgerecht erfasst wurde.

Hierzu erfolgt eine eigenständige pflegefachliche Erhebung und Bewertung der Beeinträchtigungen in den maßgeblichen Lebensbereichen.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Entscheidend ist dabei nicht allein das Vorliegen einer Diagnose. Maßgeblich sind die konkreten Auswirkungen einer Erkrankung oder Behinderung auf die Selbständigkeit und den regelmäßig erforderlichen personellen Unterstützungsbedarf im Alltag.

Persönliche Begutachtung im häuslichen Umfeld

Soweit es für die Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen erforderlich ist, erfolgt die Begutachtung im häuslichen Umfeld der versicherten Person.

Neben der persönlichen Inaugenscheinnahme werden die vorhandenen medizinischen und pflegefachlichen Unterlagen sowie die Angaben der versicherten Person und gegebenenfalls der Pflegepersonen oder Angehörigen berücksichtigt.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die tatsächliche Versorgungssituation im Alltag.

Gerade bei kognitiven oder psychischen Einschränkungen kann der Hilfebedarf nicht ausschließlich anhand einzelner Fähigkeiten oder einer kurzen Untersuchungssituation beurteilt werden. Anleitung, Motivation, Beaufsichtigung, Strukturierung und wiederkehrende personelle Unterstützung müssen deshalb ebenso in die Gesamtbewertung einbezogen werden wie unmittelbar körperbezogene Hilfen.

Besondere Erfahrung bei komplexen Pflegesituationen

Ein besonderer Schwerpunkt meiner gutachterlichen Tätigkeit liegt bei Pflegebedürftigkeit, die nicht ausschließlich durch klassische körperliche Einschränkungen geprägt ist.

Hierzu gehören unter anderem Begutachtungen bei:

Demenz und kognitiven Einschränkungen

Bei demenziellen Erkrankungen stehen häufig Beaufsichtigung, Orientierung, Anleitung, Strukturierung und die Sicherstellung alltäglicher Abläufe im Vordergrund.

Psychischen und neurologischen Erkrankungen

Auch psychische oder neurologische Erkrankungen können zu erheblichen Einschränkungen der Selbständigkeit führen, obwohl einzelne körperliche Verrichtungen noch ausgeführt werden können.

Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen ist der krankheits- oder behinderungsbedingte Hilfebedarf gegenüber dem Unterstützungsbedarf eines altersentsprechend entwickelten Kindes abzugrenzen.

Besondere Erfahrung besteht hierbei auch bei Entwicklungsstörungen sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Autismus oder ADHS.

Multimorbidität und komplexen Krankheitsverläufen

Bei älteren oder schwer erkrankten Menschen treffen häufig mehrere körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen zusammen. Für die Bewertung ist deshalb eine Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Versorgungssituation erforderlich.

Nachvollziehbare Auseinandersetzung mit vorausgegangenen Gutachten

Im sozialgerichtlichen Verfahren liegen regelmäßig bereits Gutachten oder Stellungnahmen des Medizinischen Dienstes vor.

Diese werden im Rahmen des gerichtlichen Gutachtenauftrags pflegefachlich ausgewertet und mit den eigenen Feststellungen abgeglichen.

Abweichende Bewertungen werden nachvollziehbar begründet.

Ziel des Sachverständigengutachtens ist eine fachlich unabhängige und für das Gericht nachvollziehbare Beantwortung der gestellten Beweisfragen.

Qualifikation

Siegfried Janser verfügt über langjährige berufliche Erfahrung in der ambulanten und stationären Pflege sowie in der Beratung und Begutachtung pflegebedürftiger Menschen.

Zu den wesentlichen Qualifikationen gehören:

  • staatlich anerkannter Altenpfleger
  • Dipl. Sozialbetriebswirt
  • Dipl. Verwaltungsmanager
  • zertifizierter Pflegeberater nach § 7a SGB XI
  • Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
  • Sachverständiger für Pflege, Pflegeleistungen und Pflegeleistungsabrechnung
  • Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • langjährige Tätigkeit in der Pflegeberatung und Pflegebegutachtung

Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung wird das pflegefachliche und sozialrechtliche Fachwissen kontinuierlich aktualisiert.

Unabhängigkeit und Neutralität

Die Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger unterscheidet sich grundlegend von einer beratenden oder unterstützenden Tätigkeit für Versicherte.

Bei einem Auftrag durch ein Sozialgericht bin ich ausschließlich dem gerichtlichen Gutachtenauftrag und einer unabhängigen, neutralen und fachlich begründeten Bewertung verpflichtet.

Die gutachterlichen Feststellungen erfolgen ergebnisoffen.

Tätigkeitsgebiet

Gerichtliche Begutachtungen übernehme ich insbesondere in Baden-Württemberg und – abhängig vom Umfang und Gegenstand des Auftrags – auch darüber hinaus.

Begutachtungen im häuslichen Umfeld sind nach vorheriger Terminabstimmung möglich.

Kontakt für Gerichte

Siegfried Janser
Sachverständiger für Pflege, Pflegeleistungen und Pflegeleistungsabrechnung

Pflegegeldhilfe Janser
Am Heilbrunnen 87
72766 Reutlingen

Telefon: 07121 / 49 35 801
E-Mail: s.janser@pflegegeldhilfe.org

Für gerichtliche Gutachtenaufträge und Rückfragen stehe ich Sozialgerichten gerne zur Verfügung.

Für folgende Gerichte bin ich bisher tätig gewesen:

Sozialgericht StuttgartSozialgericht ReutlingenSozialgericht UlmSozialgericht GelsenkirchenLandesgericht Memmingen