Seit dem 1. April 2019 gibt es neue Verordnungsformulare von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die neuen Regelungen wurden aber noch nicht berücksichtigt. Die Kennzeichnung der Entsprechenden Fahrten soll daher zunächst weiterhin unter der Rubrik „Genehmigungspflichtige Fahrten zur ambulanten Behandlung“ durch Ankreuzen des Feldes „Markenzeichen ‚aG‘, ‚Bl‘, ‚H‘, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5“ erfolgen.

Manchmal sind es nur kleine Details die zu einem höheren Pflegegrad führen. Deshalb ist es wichtig, dass Pflegegutachten auf diese Kleinigkeiten hin, mit geschultem Auge zu durchforschen.

Im Rahmen einer Beratung empfahl ich einen älteren multimorbiden Herrn, der in den Pflegegrad 1 eingestuft war, einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad zu stellen. Was er auch tat. Im Rahmen der telfonischen Begutachtung erfasstge der Gutachter des MDK den Pflegebedarf den Pflegebedarf nur unzureichend. Das Ergebnis war der Pflegegrad 2. Ziel der Höherstufung war allerdings der Pflgegrad 3, weil er dadurch in Verbindung mit seinem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „G“ Anspruch auf Kostenübernahme von Krankentransporten hätte. Die wöchentlichen Fahrten zu den Ärzten und Fachärzten und in die Kliniken waren für die Ehefrau jetzt schon sehr anstrengend. Wir wollten uns mit dem Erbnis also nicht zufrieden geben. Die Vorraussetzungen mit der Schwerbehinderung erfüllte der Versicherte. Nach Durchsicht des Gutachten stellte ich fest, dass der Gutachter die Häufigkeiten der Arztbesuche mit 4 x monatlich berücksichtigt hatte. Bei meiner Gegenberechnung stellte ich jedoch einen durchschnittlich wöchentlichen Arzt- Facharzt oder Klinikbesuch fest.

Sie denken sich jetzt sicherlich wo ist der Unterschied zwischen 4 x monatlich oder 1 x wöchentlich. In diesem Fall führte die Berichtigung durch einen erfolgreichen Widerspruch zu einer höheren Bewertung und somit zu einem höheren Pflegegrad, dem Pflegegrad 3.

Nun sind alle Vorraussetzungen gegeben um einen Krankentransport durch die Pflegekasse zu finanzieren.