Da im Rahmen einer Pflegebegutachtung das Einsetzen eines Hörgeräts bei einer alten dementen Damen nicht berücksichtigt wurde kam es nur zum Ergebnis des Pflegegrad 2.
Im Rahmen eines Widerspruchs, in dem es in der Widerspruchsbegründung nur um die notwendige personelle Unterstützung beim Einsetzen des Hörgeräts ging, konnte dann der Widerspruch abgegolten werden und führte letzendlich zu dem Ergebnis des Pflegegrad 3.
Es kommt nicht selten vor, dass Kleinigkeiten über einen höheren Pflegegrad entscheiden. Daher ist es wichtig das Pflegegutachten genau zu prüfen.