Die Demenz beschreibt eine oftmals schleichend voranschreitende Degeneration des Gehirns. Die Erkrankung hat Defizite im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich zur Folge.
Seit der Pflegereform im Jahr 2017 werden kognitive und psychische Beeinträchtigungen ebenfalls in die Beurteilung über den Grad der Pflegebedürftigkeit einbezogen. Zuvor hatten nur Antragsteller mit körperlichen Defiziten von den Leistungen der Pflegeversicherung profitiert. Demenzkranke, die sich grundsätzlich noch selbst versorgen konnten, fielen aus dem Raster und erhielten bis 2017 keine Pflegestufe. Der Unterstützungsbedarf bei Menschen mit Demenz führt unweigerlich zu einem Pflegegrad. Menschen mit Demenz haben je nach Beeinträchtigung damit sowohl Anrecht auf Pflegegeld als auch auf Sachleistungen von der Pflegekasse.